AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fa. MSC gelten ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen.


Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

1. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande.

2. Preise
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Firmensitz Finsing, Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren.
Zahlungsfälligkeiten :
Bei Hard- und Software : 8 Tage rein netto ohne Abzug. Es gilt das auf der Rechnung aufgedruckte Fälligkeitsdatum gemäß § 284 Abs. 2 S. 1 BGB.
Bei Dienstleistungen : 100 % sofort rein netto ohne Abzug.
Skonti sind in unserer Kalkulation nie vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug.
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von derzeit Basiszinsatz 8,17 Prozentpunkte zzgl. 5 Prozenzpunkte über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB.

Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muß die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Rechnungen für Ersatzteile, Reparaturen und Montage sind nach Zustellung netto bar zu bezahlen oder können per Nachnahme erhoben werden. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen des Bestellers und die Aufrechnung sind in jedem Falle ausgeschlossen. Das Recht zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung steht dem Besteller nur mit bzw. wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

3. Lieferungen und Lieferfristen
Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware die Firma verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

4. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Firmensitz Finsing. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware die Firma MSC verläßt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Sämtliche Versand- sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Soweit nichts anderes vereinbart schließen wir zugunsten und für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung ab. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlußfristen nach den Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Besteller verantwortlich.

5.·Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und der Fa. MSC, Eigentum der Fa. MSC. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der Firma MSC.
Der Besteller bzw. Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Der Besteller bzw. Abnehmer ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsrechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes der Fa. MSC ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
Der Besteller ist verpflichtet, der Fa. MSC sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Der Besteller hat auf Verlangen der Fa. MSC die Abtretung unverzüglich dem Drittschuldner mitzuteilen.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für die MSC vor, ohne daß für die Fa. MSC hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht der Fa. MSC gehörenden Waren steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Abnehmer der Fa. MSC das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Abnehmer der Fa. MSC und Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiter veräußert wird.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Fa. MSC verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.

6. Garantie und Haftung
Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Ware oder erbrachter in Rechnung gestellter Dienstleistung, Zugang mit Datum der Rechnungstellung, schriftlich geltend zu machen. Unternehmer müssen dem Unternehmen offensichtliche Mängel binnen 10 Tagen ab Empfang der Ware oder durchgeführter Dienstleistung per Textform anzeigen, anderenfalls gilt die Ware oder Dienstleistung als unbeanstandet angenommen und die Lieferung oder Diernstleistung als ausgeführt. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schaden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fallen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Wir weisen darauf hin, daß die von uns vertriebenen Systeme - mit Ausnahme der von uns selbst gefertigten Systeme - im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind daher auch nicht auf ihre Übereinstimmung mit deutschen Normen, insbesondere Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überprüft und werden ihnen daher zum Teil auch nicht entsprechen. Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, sind wir bereit, auf Kundenwunsch und gegen Berechnung des Mehraufwandes derartige Überprüfungen der betroffenen Systeme durchführen zu lassen.

7. Garantieabwicklung
Der Kunde schickt das defekte Gerät mit der Rechnungskopie der Fa. MSC und einer detaillierten Fehlerbeschreibung an uns bzw. an die dafür zuständigen Lieferanten bzw. Serviceadressen.
Es wird darauf hingewiesen, daß Rücklieferungen in Originalverpackungen zu erfolgen haben, da ansonsten von den Herstellern Verpackungsgebühren verrechnet werden, die wir weiter verrechnen.

8. Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Sofern wir aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

9. Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten.
Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. Gerichtsstand ist München.Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland,

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